Da ich ab dem 01.04.2017 über eine so genannte Kassenzulassung verfüge, ist eine Abrechnung der Behandlung mit den gesetzlichen Krankenkasse möglich. Als gesetzlich versicherter Patient können Sie ohne Überweisung oder vorherige Beantragung bei der Krankenkasse einen Termin für ein Erstgespräch in meiner Praxis vereinbaren.
Die Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung ist grundsätzlich problemlos möglich. Da sich die privaten Tarife allerdings stark im Leistungsumfang unterscheiden, sollten Sie sich zunächst bei Ihrer privaten Krankenkasse über die tarifliche Abdeckung einer Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten informieren. Wie üblich versende ich die Rechnung an Sie, und Sie kümmern sich um die Erstattung durch Ihre Kasse.
Die Kostenübernahme für Beihilfeberechtigte durch Bund und Länder geschieht in der Regel problemlos. Die Kosten für Ihre Psychotherapie werden hier von Ihrer Krankenkasse und der Beihilfestelle übernommen. Ähnlich wie bei der privaten Krankenversicherung gibt es auch hier Unterschiede in dem Leistungsspektrum, das von den verschiedenen Beihilfestellen übernommen wird. Daher sollten Sie sich zunächst informieren, in welchem Umfang eine Psychotherapie übernommen wird.
Neben der Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse bzw. Beihilfestelle haben Sie jederzeit die Möglichkeit, eine Beratung in meiner Praxis als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn sich auf der Basis einer diagnostischen Abklärung keine so genannte "krankheitswertige Störung" im Sinne des ICD-10 ergibt, sie aber dennoch eine psychische Belastung empfinden. Mein Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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